Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten für Messeteilnahmen
Was bringt der neue Flex-Storno-Tarif?
Jetzt eine Messeteilnahme buchen und hinterher auf hohen Stornogebühren sitzen bleiben? Das ist in der Corona-Pandemie die Angst vieler Personaler, die zwar gern persönliche Bewerberkontakte schließen würden – aber unsicher sind, ob sie später ohne große finanzielle Einbußen aus dem Vertrag kommen, falls sie letztlich doch nicht teilnehmen können oder dürfen.
Wir als Veranstalter reagieren auf diese Sorge mit einem neuen, sogenannten Flex-Storno-Tarif. Aufgrund anhaltender Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie kommen wir Ihnen weiter entgegen, damit Sie Ihre Messepläne noch flexibler gestalten können.
Eine kurzfristige Umbuchung bedingt durch die Corona-Pandemie konnte bislang aus Kulanz ohne Umbuchungsgebühren erfolgen. Diese Kulanzregelung wird nun bei WIK abgelöst von einem neuen Tarif. Das Prinzip ist folgendes: Wer für seine Teilnahme an WIK-Messen oder Kolloquien etwas mehr bezahlt, darf sie auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen. Flex-Storno-Tarif nennt sich dieses neue Angebot – wegen der Flexibilität, die Arbeitgeber und Personaler gegen kleinen Aufpreis bekommen.
Bisherige Stornierungsmodalitäten zu Jobmessen
#5. Vertragsauflösung aus den ATB
Buchen Sie bei den WIK ein Eventpaket gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu finden in unseren WIKWAY Grundsätzen. Hierin heißt es "Eine kostenreduzierende Stornierung der Teilnahme ist bis drei (3) Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Das heißt, hat der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung oder Auflösung eines Vertrages aus einem erworbenen Leistungspaket bereits (Teil-) Leistungen in Anspruch genommen oder wurden vom Veranstalter Produkt- und Leistungskontingente bereitgestellt (unabhängig davon ob diese tatsächlich genutzt wurden), so wird dem Teilnehmer diese Leistung zum Preis der Einzelleistung lt. aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, Nichtteilnahme oder teilweiser Nutzung der Fläche ist der gesamte Paketpreis (100 %) zu tragen [...]"
Mit dem Flex-Storno-Tarif jetzt beruhigt Jobmessen buchen
Um kurzfristig flexibel und trotzdem kostenschonend reagieren zu können, bietet sich unseren Kunden der neue Flex-Storno-Tarif an. Durch diesen Tarif, den Sie auf jedes WIK Messepaket anwenden können, haben Sie bis kurz vor der Messe die Option des Rücktritts. Dabei erhalten Sie im Gegensatz zur regulären Buchung unter den ATB einen größeren Anteil Ihrer Messeinvestition zurück.
Mit dem neuen Flex-Storno-Tarif ist eine kostenreduzierende Stornierung der Teilnahme bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Beiden Optionen gleich ist trotz der Stornierung das Inserieren von Stellenanzeigen, die im Eventpaket inkludiert sind. Da Sie diese sofort mit Ihrer Buchung freigeschalten bekommen und bis zum Ende des Messejahres (auch ohne Teilnahme an den Jobevents) veröffentlichen können, fallen diese Gebühren ohnehin an.
Ist es Ihnen, bspw. aufgrund eines unternehmensinternen Verbots an externen Veranstaltungen teilzunehmen, nicht möglich die Messe persönlich zu nutzen, fallen nach der regulären Stornierungsfrist die gesamten Teilnahmegebühren an. Dies gilt üblicherweise ab 3 Monate vor der Messe. Mit dem Flex-Storno-Tarif gilt es erst ab 28 Tage vorher! Sie zahlen dann lediglich die Leistungen, die Sie bis dahin in Anspruch genommen haben.
Was muss ich dafür tun?
Sowohl Kunden mit bereits bestehender Paketbuchung als auch Kunden, die erst noch buchen werden, steht der Flex-Storno-Tarif zur Verfügung.
Sie buchen wie gewohnt das gewünschte Messepaket. Zusätzlich buchen Sie über dasselbe Buchungsformular den Flex-Storno-Tarif hinzu. Senden Sie uns entweder mit Ihrer Messe-Paketbuchung die Tarifbuchung gleich mit oder Sie erhalten von uns zu Ihrer Buchung diese Option nach Buchungsbestätigung angeboten.
Ihre zusätzliche Flexibilität kostet Sie nur 10% Ihres gebuchten Messepakets, bringt Ihnen aber 8 Wochen mehr Entscheidungsfreiheit.
Über die gewohnte Rechnungsstellung rechnen wir den Flex-Storno-Tarif entsprechend als eigene Position ab.
Gilt der Flex-Storno-Tarif auch für Individualangebote?
Ja, selbstverständlich kann auch bei Individualangeboten für bspw. größere Standflächen auf den WIK-Messen oder Plus-Pakete der Flex-Storno-Tarif genutzt werden. Für Individualangebote und Plus-Pakete gilt derselbe prozentualer Aufschlag in Höhe von 10 % auf den Paketpreis.
Warum bieten die WIK einen solchen Tarif an?
Das liegt an der Corona-Pandemie. Messeteilnahmen sind derzeit nur schwer planbar und können jederzeit kurzfristig behindert oder unmöglich gemacht werden. So manche Personalerin und so mancher Personaler möchte eine gebuchte Messeteilnahme vielleicht aus Angst doch nicht antreten – und sorgt sich darum, ob das angezahlte Geld dann zurückkommt.
Laut unserer jüngsten Gespräche mit Unternehmen gibt es aktuell viele Bedenken und Flexibilität ist besonders wichtig: Viele künftige Messeteilnehmer wollen laut unseren Gesprächen bei der Buchung besonders darauf achten, dass es Geld-zurück-Garantien und großzügige Stornobedingungen für den Fall der Fälle gibt. Stornierungsoptionen sollten so lange wir möglich nutzbar sein. Die Erfahrungen des Corona-Jahres 2020 dürften hier eine große Rolle gespielt haben.
Was ist am Flex-Storno-Tarif so besonders?
Mehr zahlen und flexibel bleiben: Das unternehmerische Risiko ist durch den Flex-Storno-Tarif minimiert und lässt Personalerinnen und Personaler beruhigt auch jetzt ihre zukünftige Messeteilnahme buchen.
Aber kann ich meine gebuchte Messeteilnahme wegen der Pandemie nicht sowieso kostenlos absagen?
Nein, nicht grundsätzlich. So wie wir als Veranstalter nicht aus Gutdünken heraus die Messe willkürlich verschieben oder absagen können. Konkrete Regelungen dazu gibt es in unseren Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB), die jedem Kunden vor der Buchung einer Messeteilnahme vorliegen und Bestandteil des Vertrages sind.
Wie lange wird der neue Flex-Storno-Tarif angeboten?
Eine Buchung unter Berücksichtigung des Flex-Storno-Tarifs ist bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Messe möglich. Danach gelten die klassischen Bedingungen aus den ATB.
Die WIK werden das Modell zunächst für das Messejahr 2021 anbieten. Ob der Flex-Storno-Tarif danach weiterhin fortbestehen wird, entscheiden wir anhand der Nachfrage unserer Kunden.